Südafrika ist einer der führenden Märkte für den Einsatz von Drohnen für verschiedene Zwecke, darunter Pflanzenschutz, Such- und Rettungsdienste, Inspektionen, Erkennung von Waldbränden, Videografie, Fotografie, Sicherheit und Überwachung sowie Kartierung.
Die Anforderungen der Branche haben dazu geführt, dass Hersteller eine Vielzahl von Drohnen produzieren, darunter Mehrrotordrohnen, Einzelrotor-Hubschrauberdrohnen, Starrflügeldrohnen, Starrflügel-Hybrid-VTOL-Drohnen, Mikrodrohnen, kleine Drohnen und taktische Drohnen Drohnen und Kampfdrohnen. Aufgrund ihres Zusammenhangs mit der Sicherheit von Einzelpersonen müssen Luftdaten einer Regulierung unterliegen. Sicherheit muss in jeder Hinsicht zuverlässig sein.
Dennoch sind die globalen Behörden immer noch dabei, Regeln für unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs) festzulegen. Afrika bildet bei diesem Trend keine Ausnahme; Allerdings stimmen die bestehenden Gesetze auf dem gesamten Kontinent nicht überein. Die Vorschriften für Drohnen basieren auf mehreren Faktoren, darunter dem Gewicht des Fluggeräts, der Entfernung vom Flugplatz zum Fluggebiet, der Flughöhe der Drohne und der Flugzone.
Vorschriften für Drohnen in Afrika
In Afrika ist die Gesetzgebung zu Drohnen von Land zu Land sehr unterschiedlich. Einige Länder verlangen Genehmigungen, andere verlangen Lizenzen und andere verlangen überhaupt nichts. Darüber hinaus kann die Einfuhr einer Drohne in einen Staat ohne entsprechende Dokumentation an der Zollkontrollstelle beschlagnahmt werden.
Die Afrikanische Union (AU) hat Treffen und Diskussionen zu diesem Thema abgehalten, aber derzeit ist jeder Staat für seine eigenen Drohnenvorschriften verantwortlich. Daher ist es wichtig, vor Beginn der Geschäftstätigkeit in Afrika ein solides Verständnis der regulatorischen Rahmenbedingungen bzw. deren Fehlen zu haben. Trotz der wachsenden Beliebtheit kommerzieller Drohnen in Afrika bleibt das Fehlen einheitlicher Gesetze zur Gewährleistung der Sicherheit ein Hauptanliegen.
Beispielsweise benötigen die für die Zivilluftfahrt zuständigen Behörden in mehreren afrikanischen Ländern Hilfe dabei, unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs) aus dem Weg von Flugzeugen zu halten und sie in bestehende Systeme zur Luftüberwachung und Navigation zu integrieren.
Der Datenschutz ist ein weiterer wichtiger Bereich, der Anlass zur Sorge gibt. Das Fliegen unbemannter Luftfahrzeuge (UAVs), die mit Kameras, Sensoren und Scannern ausgestattet sind, könnte es unehrlichen Personen ermöglichen, vertrauliche oder schädliche Daten über Zivilisten, Organisationen und andere Institutionen zu erlangen und aufzuzeichnen und dabei anonym zu bleiben.
Der Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge (UAVs) in Kriegsgebieten lässt die Möglichkeit aufkommen, dass sie nicht von militärischen Drohnen zu unterscheiden sind. Infolgedessen haben die Menschen in diesen Gebieten möglicherweise Angst davor, sich einer nützlichen Drohne zu nähern oder mit ihr zu interagieren.
Drohnen müssen sich vor Hackern schützen, da sie für die Navigation, Datenerfassung und andere Verfahren typischerweise auf elektronische Geräte angewiesen sind. Hacker können leicht auf viele unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs) zugreifen, die übernommen und zur Unterstützung illegaler Aktivitäten eingesetzt werden können.
Südafrika, Ghana, Ruanda, Kenia und Tansania gehören zu den wenigen afrikanischen Ländern, die vollständige Regulierungsstandards für den Einsatz von UAVs für Sport, persönliche Aktivitäten und Unternehmenszwecke in ihrem Hoheitsgebiet veröffentlicht oder überarbeitet haben. Einige der Regeln, die Drohnenbesitzer befolgen müssen, um beispielsweise in Südafrika eine Drohne zu betreiben, sind wie folgt:
Fliegen Sie nicht im Umkreis von 10 Kilometern oder 6 Meilen um einen Flughafen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich von der südafrikanischen Zivilluftfahrtbehörde genehmigt.
Das maximal zulässige Gewicht für unbemannte Luftfahrzeuge beträgt 7 Kilogramm (15,4 Pfund).
Es ist für unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs) verboten, in einer Entfernung von etwa 50 Metern (164 Fuß) von Personen oder Privatgrundstücken zu fliegen.
Während des gesamten Fluges müssen Drohnenbetreiber eine kontinuierliche Sichtverbindung zu ihren unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs) aufrechterhalten.
Der Einsatz von Drohnen ist bei Dunkelheit nicht gestattet.
Drohnenbesitzer dürfen keine Drohnen innerhalb oder über Nationalparks fliegen.
Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge (UAVs) müssen für das Überfliegen besiedelter Gebiete und Menschenmengen eine Sondergenehmigung der zivilen Luftfahrtbehörde einholen. Darüber hinaus müssen Betreiber von UAVs eine Versicherung abschließen, um ihre Haftung abzudecken, wenn sie beim Betrieb ihrer Drohne einer anderen Person Körper- oder Körperschaden zufügen.
Außerhalb dieser Regionen kämpfen viele afrikanische Länder immer noch mit der Herausforderung, die erforderlichen Gesetze zur Unterstützung des Einsatzes von UAVs zu erlassen. An manchen Orten sind Drohnen immer noch im Einsatz; Sie werden jedoch illegal von nicht registrierten Piloten ohne Ausbildung oder Versicherungsschutz geflogen.
In diesen Gebieten fehlen auch die wesentlichen Überwachungs- und Erkennungsmechanismen, die die Behörden daran hindern, unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs) abzufangen, die gegen die Vorschriften verstoßen und die Sicherheit anderer Personen gewährleisten, die den Luftraum nutzen.
Südafrikas Rolle bei der Formulierung der Regeln und Vorschriften
Südafrika (SA) hat als einziges Land Pionierarbeit bei der Einführung von Gesetzen für den Einsatz von Drohnen in ganz Afrika geleistet. Damit war Südafrika 2015 das erste Land auf dem afrikanischen Kontinent, das ein Gesetz zur Regelung von Drohnen erließ.
Zusätzlich zu einer vom Air Service Licensing Council des Verkehrsministeriums ausgestellten Air Service License (ASL) müssen alle Betreiber über eine Remote Pilots License (RPL) und ein Remotely Piloted Aircraft System (RPAS) Operators Certificate (ROC) verfügen ), herausgegeben von der südafrikanischen Zivilluftfahrtbehörde (SACAA). Besitzer müssen jede Drohne separat registrieren, bevor die Behörden sie zur ROC Operational Specification (OpSpec) hinzufügen können. Die ROC Operational Specification ist ein Dokument, das dem ROC beiliegt und die Arten von Drohnen spezifiziert, die für verschiedene Missionen geflogen werden.
Unter bestimmten Umständen kann es sich bei diesen Einsätzen um Einsätze handeln, die außerhalb der Sichtlinie (BVLOS) stattfinden, die ganze Nacht über stattfinden, Einsätze über Personen (OOP) und in einer Höhe von mehr als 400 Fuß über dem Boden (AGL). In einigen Fällen sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich, bevor zulässige OOP-Flüge über Personen, Privatgrundstücken oder öffentlichen Straßen durchgeführt werden können. Während einige Länder bei der Vergabe von Genehmigungen und den von ihnen vorgeschriebenen neuen Registrierungsverfahren geringfügig strenger werden, werden viele Regierungen liberaler.
Abschluss
Das Potenzial für nützliche Aktivitäten und Entwicklung unbemannter Luftfahrzeuge (UAV) ist in ganz Afrika enorm. Der Einsatz von Drohnentechnologie hat nicht nur das Potenzial, zur Entwicklung einer wohlhabenden und fortschrittlichen Situation auf dem Kontinent beizutragen, sondern verspricht auch, als Beispiel für Innovation für die ganze Welt zu dienen. Dennoch müssen Drohnenbesitzer die entsprechenden Gesetze und Vorschriften befolgen, um Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren